Seit
dem Schuljahr 2003/04 sind Grund- und Regelschulen sowie Gymnasien der
bevorzugte Lernort auch für Schülerinnen und Schüler mit
Behinderungen (d.h. mit sonderpädagogischem Förderbedarf). Die
Entwicklung des Gemeinsamen Unterrichts für Schülerinnen und Schüler
mit und ohne Behinderungen ist daher ein bedeutender Schwerpunkt bei der
weiteren Ausgestaltung des Thüringer Schulsystems.
Grundlagen
hierfür sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, der
Verfassung des Freistaates Thüringen und im Thüringer Schulgesetz zu
finden. Dabei steht die Integration Benachteiligter im Mittelpunkt.
„Die Schüler lernen, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den
Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie
der Gleichberechtigung der Geschlechter
zu gestalten.“ (Auszug Thüringer Schulgesetz §2 Absatz 1)
An
der Staatlichen Regelschule Breitungen werden im aktuellen Schuljahr
2010/2011 Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf
und pädagogischem Förderbedarf integrativ unterrichtet. Die Förderung
wird in Klassenstufen 5, 6 und 7 in den Fächern Mathematik und Deutsch
durchgeführt. Für Schüler
mit sonderpädagogischen Förderbedarf erfolgt die Betreuung durch den
Mobilen Dienst Schmalkalden. Die Förderung für Schüler mit pädagogischem
Förderbedarf wird von Lehrkräften der Staatlichen Regelschule
Breitungen übernommen.
Für
Schülerinnen und Schüler, die nach erfolgreich den Qualifizierten
Hauptschulabschluss in Klasse 9 absolviert haben, wird eine besondere Förderung
in Klassenstufe 10 zur Vorbereitung auf den Realschulabschluss
angeboten. Im aktuellen Schuljahr 2010/11 werden Schüler in Mathematik
und Englisch gefördert.
Nützliche
Dokumente und Links:
www.gu-thue.de